Nicht nur für den Datenschutz stellen Smartwatches, Fitnesstracker und andere Wearables, also tragbare Kleincomputer eine Herausforderung dar. Unlängst warnten der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Deutschland und mehrere Landesddatenschutzbehörden vor dem Einsatz von Fitnessarmbändern und anderen Wearables. Doch auch für die allgemeine Sicherheit stellen diese Geräte ein Problem dar.
Eine Smartwatch (engl. für „schlaue Uhr“) ist eine elektronische Armbanduhr, die über zusätzliche Sensoren, Aktuatoren (z. B. Vibrationsmotor) sowie Computerfunktionalitäten und -konnektivitäten verfügt. Da sie am Körper getragen wird, nennt man diese Kategorie an Geräten auch Wearablaes (engl. für „Tragbares“). Das typischste Merkmal einer Smartwatches ist, dass sich neben der Uhrzeit weitere Informationen darstellen lassen und die Anwender zusätzliche Funktionen über Apps individuell aufrüsten können. Im Marketing werden gelegentlich auch Superwatches oder Activity Tracker irreführend als Smartwatch beworben. Diese Uhren verfügen zwar über unterschiedliche vorinstallierte Programme, lassen sich jedoch nicht durch die Anwender um weitere Programme erweitern.
Verzeichnis
Aktueller Stand der Wearables in Deutschland
Der weltweite Absatz von Smartwatches wird vor allem durch Apples Apple Watch gestützt. Nach anfänglicher Euphorie und Gadget-Verliebtheit werden Smartwatches immer häufiger verwendet. Die Verkaufszahlen steigern sich, pendeln sich jedoch langsam auf einem realistischen Niveau ein:
Zeitraum | Absatz Smart Watches |
2014 | 28,8 |
2015 | 81,9 |
2016 | 104,6 |
2017 | 135 |
2018 | 178 |
2019 | 346,4 |
2020 | 444,7 |
2021 | 533,6 |
2016: Viel Hype um nichts?
Mitte der 2010er musste noch befürchtet werden, dass die Smartwatches nur ein kurzer Hype waren. Kurz zuvor hatte Apple seine Apple Watch vorgestellt, welche den Boom im Smartwatch-Verkauf stark hervorrief.
Zeitraum | Absatz Smart Watches |
Quartal 2, 2014 Quartal 3, 2014 Quartal 4, 2014 Quartal 1, 2015 Quartal 2, 2015 Quartal 3, 2015 Quartal 4, 2015 Quartal 1, 2016 Quartal 2, 2016 | 1 Million Stück 1 Million Stück 1,9 Million Stück 1,3 Million Stück 5,3 Million Stück 6,1 Million Stück 8,1 Million Stück 4,2 Million Stück |
Ordentlich angekurbelt durch die Apple Watch brach der Marktanteil jedoch schon 2016 wieder ein – und selbst wohlwollend betrachtet ist ein weltweiter Absatz von 8 Millionen nicht sehr groß. Berechnet man knapp 450,- € pro guter Watch (Stand 06/2018) so ergeben sich auch hier gerade mal knapp 3,6 Milliarden Euro – für den gesamten Markt und alle darin befindlichen Händler von Apple über Sony bis Samsung.
In Deutschland besetzen Smartwatches und ähnliche Geräte eine reine Nischenposition. Doch die anfängliche Skepsis hierzulande wandelt sich nun und macht fast im Gegentrend zur globalen Entwicklung wachsender Bereitschaft Platz, diese Geräte zu nutzen. Dennoch liegt die Bereitschaft zur Smartwatch bei lediglich 46 Prozent.
Weniger als ein Drittel würde sich dabei überhaupt eine Smartwatch kaufen und mehr als jeder zweite wäre nicht einmal zur Nutzung bereits. Das sollte nicht überraschen, denn obwohl die dauerhafte Präsenz der Geräte für einen Gewöhnungseffekt sorgt, sind wir Deutschen bei neuer Technik traditionell eher skeptisch denn euphorisch.
Dabei interessieren sich die wenigsten nur für Navigationsfunktionen, was auch wiederum bedeutet, dass die Smartwatch jederzeit über den Standort des Benutzers Bescheid weiß. Nein, die meisten wollen nicht einmal die Korrespondenz prüfen, sondern vor allem Fitness- und Gesundheitsdaten checken.
Bereits in der privaten bzw. individuellen Anwendung erscheinen Smartwatches gefährlich, da sie persönlichste Informationen über uns erhalten.
Datenschutz und Sicherheitsprobleme mit Smartwatches
Auch über eine eigene Nutzung hinausgehen sind Smartwatches selten eine gute Idee, besonders wenn man in sicherheitsrelevanten Objekten tätig ist.
Sicherheitsrelevante Gebäude
Nicht nur Geheimdienstzentralen, sondern Chemiefabriken, Raffinerien oder Atomkraftwerke könnten durch die Nutzung von Smartwatches ungeahnten Risiken ausgesetzt sein. Während ein Smartphone noch am Platz vergessen werden kann oder schlicht ausgeschaltet wird, ist das mit einer Smartwatch ungleich schwieriger. Sie werden am Handgelenk getragen und schnell mit einer normalen Uhr gleichgesetzt. Und selbst wenn Richtlinien sie verbieten ist es für Kontrolleure oder Sicherheitspersonal nicht immer leicht Smartwatches zu erkennen.
Straßenverkehr: Verbot von Smartwatches?
Im öffentlichen Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) das Miteinander. Für Smartphones und Handys gilt bereits ein klares Verbot. Allerdings sind Smartwatches hier ausgenommen bzw. finden keine Anwendung, da im § 23 StVO nur geregelt ist, dass die technischen mobilen Geräte aufgenommen oder gehalten werden:
Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss.
Allerdings empfehlen Juristen keine Smartwatch zu nutzen, da bisher im richterlichen Einzelfall meist zuungunsten des Trägers entschieden wurde.
Schule und Uni: Die Smartwatch revolutioniert das Spicken
In Bildungseinrichtungen sind Smartwatches auch häufig verboten. Durch diese modernen Geräte wird das Betrügen bei Prüfungen ungleich leichter gemacht. Es gibt kein explizites und allgemeines Verbot, aber viele Universitäten und Hochschulen verbieten im Einzelfall Smartwatches und ähnliche Geräte, da
Beginnend mit einfachen geschriebenen Spickern sind heute technische Geräte aller Art für potenzielle Betrüger an Unis ein wichtiger Faktor. Mit solchen Geräten haben schon viele Menschen versucht, ihre Chancen in den Semesterprüfungen zu verbessern. Smartwatches während Prüfungen sind an den großen Hochschulen wie der Uni Münster bereits verboten. Doch auch in kleineren Bildungseinrichtungen ist das ein großes Problem für den Lehrkörper, schließlich ist die Aussicht auf gute Prüfungsergebnisse mit wenig Anstrengung für die Schüler oder Studenten verlockend.
Doch egal ob nun konkret erlaubt oder verboten: Wird ein Student oder Schüler mit einer Smartwatch erwischt, gilt das unerlaubter Betrugsversuch oder als Besitz von unerlaubten Hilfsmitteln und somit als Täuschungsversuch. Das führt zum sofortigen Ausschluss und Nichtbestehen der Prüfung.
Kurios: Casinos verbieten Smartwatches
Die technische Entwicklung in den vergangenen Jahren ist auch an den Betreibern von Casinos und Spielbanken aufgefallen. Selbst Privatleute können sich deshalb heute eine technische Ausstattung leisten, die vor wenigen Jahren noch den absoluten Profis vorbehalten war.
In Las Vegas müssen die Dealer – also die Kartenverteiler der Casinos – heute zum Beispiel schon auf Smartwatches achten, mit denen Spieler an den Tischen möglicherweise schummeln könnten. Die kleinen Uhren sind in den Casinos auf dem Strip nicht erlaubt, wenn sie eine Kamera haben. Aus der Sicht der Dealer ist das jedoch ein gewisses Problem, schließlich sind Smartwatches mittlerweile zwar weit verbreitet, längst nicht jede Uhr verfügt jedoch über eine Kamera. Zugleich will man aus der Sicht der Betreiber eines Casinos auf jeden Fall vermeiden, mögliche Kunden zu verprellen.
Doch die immer restriktiveren Vorgaben echter Casinos führt auch zu einem Abwandern von Spielern zur Onlinevariante. Trotz sehr gespannter Gesetzeslage der deutschen Bundesländer zum Thema Onlineglücksspiel finden sich in deutschsprachigen Listen wie Casinoverzeichnis24 bereits Dutzende Angebote von Online-Spielbanken. Hier müsste man die Technik schon auf andere Weise umgehen, allerdings sorgen die Hersteller mit diversen Vorsichtsmaßnahmen dafür, dass das für die Spieler in einem Casino nicht möglich ist. Das gilt sowohl in klassischen Spielbanken als auch in Casinos im Internet, in denen Spiele von Playtech, Microgaming oder anderen Herstellern zu finden sind, die sich nur auf diesen Bereich konzentrieren. Mehr über die Vorsichtsmaßnahmen dieser Unternehmen kann man in der Regel auf der jeweiligen Website erfahren.
Fazit: Smartwatches als Ende der Privatsphäre und Sicherheit?
Smartwatches darf man nun nicht verteufeln. Sie stellen definitiv ein Sicherheitsrisiko dar, aber ein moderates. Gefährlich wird aber vor allem:
- Missbrauch der Technologie in einer Smartwatch zur Spionage
- Missbrauch einer Smartwatch als Spicker oder unerlaubtes Hilfsmittel zum Betrug
Es kommt durchaus darauf an, wie die Ausstattung einer Smartwatch ist. Viele Modelle haben inzwischen eigene Kameras und sogar Mikrofone eingebaut, die das Abfilmen oder Abhören erleichtern. Neben Smartwatches sind natürlich auch andere Geräte für Betrüger interessant, deshalb sind etwa Google-Brillen oder Snapchat-Spectacles in verschiedenen Einrichtungen ebenfalls nicht erlaubt. Doch hier können die Gesetzgeber kaum mit der technischen Entwicklung Schritt halten und daher obliegt es schlussendlich dem Einzelnutzer wie er oder sie die Geräte verwendet.
Derlei Fragen wird man sich künftig zwangsweise stellen müssen, denn obwohl Smartwatches bislang keinen großen Marktanteil aufweisen, dürften sie in den nächsten Jahren sicherlich langsam zunehmen.
Fazit: Smartwatch fein, Daten rein?
Wie so häufig kommt es auch bei Smart Watches darauf an, wer sie produziert. Entscheidend sind neben dem Standort der Verarbeitung von Daten (mit anderen Worten: Wo steht das Rechenzentrum?) vor allem der Sitz des Betreibers. Die europäische Grundverordnung zum Datenschutz, die DSGVO, umreißt klar, wann ein Land als sicherer Standort für Datenverarbeitung gilt. Darüber hinaus gibt es auch so genannte Angemessenheitsbeschlüsse der Europäischen Kommission, die auf Antrag erteilt werden können.
Doch in jedem Fall ist die Sicherheit von Smart Watches entscheidend davon abhängig, welche Hersteller die Geräte herstellen, welche Anbieter die Software für die Geräte stellen, in den Rechenzentren welcher Unternehmen diese Daten verarbeitet werden und vor allem in welchen Ländern das alles passiert bzw. in welchen Ländern die beteiligten Unternehmen ihren offiziellen Firmensitz haben. Ein sehr fragiles Konstrukt, das schnell zum Missbrauch einlädt. Eine gewisse Vorsicht ist immer angebracht.
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